Wissenswertes zu Rauchmeldern in eurem Zuhause

Janin Istenits Janin Istenits
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Rauchmelder gehören inzwischen zum obligatorischen Inventar in Wohnungen und das so gut wie allen Bundesländern in Deutschland. Das einzige Bundesland, das bisher auf eine feste Regelung verzichtet, ist Brandenburg. Allerdings wird auch dort in den kommenden Jahren die Pflicht für die Installation eines Rauchmelders eingeführt. Das ist eine hervorragende Bilanz, wenn man bedenkt, dass es regelmäßig Brände in deutschen Haushalten gibt, deren Schäden durch das Signal eines Rauchmelders stark eingegrenzt werden können.

Seid ihr jetzt erst über diese Meldung gestolpert? Und habt ihr noch gar keinen Rauchmelder in eurer Wohnung installiert? Oder möchtet ihr euch näher dazu informieren? Dann solltet ihr gleich weiterlesen, denn wir haben alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, Installation, Instandhaltung & Co. für euch zusammengestellt. 

Rechtliche Grundlagen

Die Rauchmelder-Pflicht in Deutschland gilt nicht nur für Wohnhäuser und Wohnungen, sondern auch für alle Räumlichkeiten, die ähnlich wie eine Wohnung oder ein Haus genutzt werden. Nicht nur private Haushalte, sondern auch öffentliche Einrichtungen und Unternehmen unterliegen der rechtlichen Rauchmelder-Pflicht. Daher solltet ihr beispielsweise auch in Hotels, Hostels und Ferienwohnungen einen Blick in bestimmte Räume werfen und prüfen, ob die obligatorischen Rauchmelder für eure Sicherheit angebracht wurden oder nicht. Ebenso steht ihr selbst in der Pflicht, wenn ihr eine Hütte oder Gartenlaube besitzt, diese mit einem Rauchmelder auszustatten.

Installation

In fast jedem Bundesland ist der Eigentümer der Wohnung, also der Vermieter, für die Installation des Rauchmelders verantwortlich. Die Wartung müssen dann die Mieter in regelmäßigen Abständen selbst vornehmen. Ausnahme ist hier Mecklenburg-Vorpommern, wo der Mieter für die Montage des Rauchmelders verantwortlich ist und die Wartung in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fällt. Das bedeutet, dass fast jeder Vermieter in Deutschland eine sogenannte Aufsichtspflicht hat und dafür Sorge tragen muss, dass der verpflichtenden Installation von Rauchmeldern in allen vorgeschriebenen Räumen nachgekommen wird. 

Bei der Installation des Rauchmelders gibt es einiges zu beachten, damit dieser auch ganz bestimmt ordnungsgemäß funktioniert. Jeder Rauchmelder sollte direkt an der Zimmerdecke befestigt werden, denn wenn Rauch aufsteigt, dann steht dieser direkt in der Raummitte. Am besten sollte der Rauchmelder etwa 50 Zentimeter von allen Wänden entfernt sein. Achtet darauf, dass der Rauchmelder waagrecht angebracht wird und weit genug entfernt von Luftschächten oder zugigen Ecken nahe der Dachspitze ist. Zudem darf ein Rauchmelder auf keinen Fall länger als 10 Jahre in einem Raum in Betrieb sein, in dem regelmäßig starker Rauch, Staub oder Dampf entsteht.

Anschaffung und Wartung

Mieter müssen die Installation von Rauchmeldern dulden – das heißt, dass ihr auch dazu verpflichtend seid, den Vermieter oder Personen, die zur Installation befugt sind, in ihre Wohnung zu lassen. Für die Wartung und Instandhaltung ist der Mieter aber dann selbst verantwortlich und regelmäßiges Prüfen ist gesetzlich vorgeschrieben. Falls der Rauchmelder den Geist aufgibt oder es Probleme gibt, müsst ihr auch dringend den Vermieter informieren oder schnellstmöglich für Ersatz oder eine Reparatur sorgen. 

Beim Kauf eines neuen Rauchmelders sollt dringend darauf geachtet werden, dass ein VdS-Prüfzeichen vorhanden ist. Dieses weist das Gerät als geprüft und als für die Nutzung in bewohnten Räumlichkeiten genehmigt aus. Die Mindestlebensdauer von Rauchmeldern beträgt 10 Jahre und die geprüften Geräte zeigen automatisch ein Nachlassen der Batterie oder sonstige Defekte an. Zudem ist auch ein Testknopf enthalten, mit dem Bewohner selbst regelmäßig prüfen können, ob das Gerät noch intakt ist. Von billigen Rauchmeldern ist dringend abzuraten, weil diese wirklich gefährlich werden können. Die preiswerten Geräte haben meist nur eine Lebensdauer von 3 bis 4 Jahren und versagen oftmals in Sachen Testfunktion oder der Batterieanzeige.

Welche Räume?

Im Grunde genommen ist es nötig, in jedem Raum eures Zuhauses einen Rauchmelder zu installieren. So wird der bestmögliche Schutz gewährt und die Bewohner werden in jedem Raum und zu jeder Tageszeit auf Rauchbildung aufmerksam. Ausgeschlossen sind hier die Räume, in denen starker Rauch, Staub oder Wasserdampf entstehen kann. Daher ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Küche oder dem Bad einen Rauchmelder anzubringen. Hier können jedoch andere Geräte angebracht werden, wie ein Wärmemelder, der ebenfalls Leben retten kann.

Unumgänglich ist allerdings die Installation von Rauchmeldern in allen Schlaf- und Wohnräumen, dem Kinderzimmer und den Fluren. So werden die wichtigsten Räume abgedeckt und die Bewohner werden beispielsweise bei Nacht auch im Schlaf durch das Signal des Rauchmelders geweckt.

Falschen Alarm vermeiden!

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Ein Fehlalarm kann zu unschönen Situationen führen, bei dem auch zum Teil Einsatzkräfte der Feuerwehr informiert werden und herbeieilen. Daher ist es wichtig, dass ihr darauf achtet, dass mit eurem Rauchmelder kein falscher Alarm ausgelöst wird.

Wie bereits oben erwähnt, ist es nicht besonders günstig, Rauchmelder in Räumen anzubringen, in denen regelmäßig Rauch oder Dampf entsteht. Daher sollten die Melder angepasst werden, wenn ihr dennoch gerne in Küche oder Bad Rauchmelder anbringen wollt. Es gibt zahlreiche Geräte, die auch auf diese Räume zugeschnitten sind und beispielsweise ganz leicht manuell ausgeschaltet werden können, falls ein Fehlalarm ausgelöst wird. Auch Zigarettenqualm wird vom Rauchmelder wahrgenommen und kann zu einem falschen Alarm führen. Zudem spricht auch hier wieder ein Argument gegen besonders preiswerte Rauchmelder – diese sind oftmals sehr sensibel und unkontrolliert.

Wer kommt für die Kosten auf?

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Da in den meisten Bundesländern der Vermieter für die Anschaffung von Rauchmeldern verantwortlich ist, trägt auch dieser die Kosten selbst. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist es nicht möglich, diese Kosten auf die Mieter umzulegen. Allerdings wird die Installation von Rauchmeldern als Modernisierungsmaßnahme eingestuft und deshalb ist es erlaubt, dass der Vermieter die Kosten für die Rauchmelder und Installation in der Kaltmiete verrechnet.

Für die Wartung ist der Mieter zwar selbst zuständig, aber zunächst einmal muss der Vermieter für die Wartungskosten aufkommen. Nach mehrmaligen Querelen vor Gericht sieht es inzwischen so aus, dass die Wartungskosten vom Vermieter auch auf die Betriebskosten umgelegt werden können und somit letztendlich zu Teilen auch vom Mieter getragen werden müssen.

Wie ihr seht, gibt es wirklich einige Punkte zu beachten, wenn Rauchmelder in den eigenen vier Wänden installiert werden. Haltet euch am besten regelmäßig auf dem Laufenden und sorgt dafür, dass in allen wichtigen Räumen Rauchmelder installiert sind und auch funktionieren. Übrigens könnt ihr euch auch im Gespräch mit Raumausstattern über dekorative Rauchmelder austauschen, wenn euch die weißen Scheiben zu langweilig sind. So seid ihr und alle Bewohner im Haus vor gefährlichen Situationen geschützt und könnt im Falle von Brand oder Rauchentwicklung rechtzeitig reagieren. 

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